Wasserkraftanlagen Fließgewässer Kläranlagen Eigenkontrollverordnung Abflussmessung Pegel

INGENIEURBÜRO FÜR HYDROMETRIE

Rodweg 3 - 64753 Brombachtal - Tel.: 06063-58517 - FAX.: 06063-58458

Pegelmessstelle Strömungsbahnen Fremdwasseranfall Kanalisation Fischaufstiegsanlagen Modellversuche Stadthydrologie Abwasserverbände Kalibriermessung Drosseleinrichtung Abwasser    

Im Rahmen der Abwasser-Eigenkontrollverordnungen [EKVO]
der Länder überprüfen wir :

Durchflussmesseinrichtungen im Zu- oder Ablauf von Kläranlagen.

Venturi-Messeinrichtungen
Gedükerte magnetisch-induktive Durchflussmesseinrichtungen
Messwehre im Ablauf von Kläranlagen
Gedükerte Ultraschall-Laufzeit/Doppler Messeinrichtungen
Mehrebenen-Ultraschall-Durchflussmesseinrichtungen im offenem Gerinne
u.a.

Drosseleinrichtungen an Regenentlastungsanlagen RÜ`s oder RÜB`s

Hydroslide-Abflusssteuerungen mit Schwenkblende oder Vertikalblende.
Schulze-Klappen
bgu-Waagedrosseln
bgu-Strahldrosseln
Abflussregelungen mit MID-gesteuertem Elektroschieber
Abflussregelungen mit Ultraschall-Wasserstandsregistrierung
Alpheus-Abflusssteuerungen
Wirbeldrosseln
u.a.

Zu den Überprüfungen wird eine Prüfbescheinigung erstellt und je nach gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ein ausführlicher Prüfbericht, mindestens aber ein Prüf- und Messprotokoll. Im ausführlichen Prüfbericht wird die jeweilige Anlage hydraulisch beschrieben und beurteilt, die Prüfmethode erläutert und gegebenenfalls Empfehlungen zur Wartung, Kalibrierung oder Reparatur gegeben. Sollten Sie es wünschen, sind wir gerne bereit, Sie rechtzeitig vor dem Wiederholungsprüftermin zu erinnern.
Bei allen Überprüfungen verwenden wir anerkannte und zuverlässige Messmethoden und eine Vielzahl unterschiedlichster Messgeräte.
Wir sind unabhängig von jeglichen Herstellerinteressen und legen größten Wert auf die jeweils  wirtschaftlich günstigste Messmethode.

Die Überprüfungen können von Ihnen auch als Abnahmeüberprüfungen verwendet werden.

Im Rahmen der hessischen EKVO sind wir zugelassen als „Staatlich anerkannte Prüfstelle für Durchflussmessungen“. Veröffentlicht im Staatsanzeiger für Hessen Nr. 39, 1996, Seite 2753 und der Verlängerungsbescheid im Staatsanzeiger Nr. 39, 2001, Seite 3461. Diese Anerkennung gilt auch in anderen Bundesländern.

Die Überprüfung von Durchflussmessstellen ist nicht nur eine lästige Pflicht. In vielen Fällen stellen wir erhebliche Mehranzeigen der Messgeräte fest. Nichtkalibrierte Durchflussmessstellen können erhebliche Fehlmengen liefern. Hieraus berechnen sich falsche Jahresschmutzwassermengen, die zu überhöhten Abwasserabgaben, unrealistischen Planungsgrundlagen oder falscher Prozesssteuerung führen. Fehlerhafte Planungsgrundlagen können unnötig hohe Baukosten verursachen.

 

Indirekteinleiter Turbineneleistungsmessung Modellversuch Hydrometrie Durchflußmessung

Fremdwasseranfall Salzverdünnungsverfahren Ingenieurbüro

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